Rechtliches / AGB

Allgemeine Geschäftsbedingungen

Diese Bedingungen beschreiben unsere Leistungen für Privat- und Geschäftskunden in der EU.

Stand: 8. Oktober 2026

1. Anbieter und Geltungsbereich

Vertragspartner ist die /dev/null GmbH, Rosa-Luxemburg-Straße 37, 14482 Potsdam, Deutschland, eingetragen beim Amtsgericht Potsdam unter HRB 42272 P. Geschäftsführer sind Gregor Bigalke und Maximilian Arzberger. Sie erreichen uns unter support@d0.eu oder +49 171 7525811.

Diese Bedingungen gelten für unsere Domain- und DNS-Leistungen, verwaltete Kubernetes-Cluster, S3-Objektspeicher, die devacc-API und einzeln beauftragte IT- oder Sicherheitsprojekte. Vorrang haben die im jeweiligen Auftrag ausdrücklich vereinbarten Leistungen und Preise. Verbraucherrechte gelten auch dann, wenn diese Bedingungen sie nicht einzeln nennen.

2. Vertragsschluss und Preise

Ein Vertrag über eine kostenpflichtige Leistung kommt erst zustande, wenn Ihnen vor der verbindlichen Bestellung die wesentlichen Leistungsmerkmale, die Laufzeit und der Gesamtpreis beziehungsweise die Art seiner Berechnung einschließlich Steuern angezeigt wurden, Sie die Zahlungspflicht ausdrücklich bestätigt haben und wir den Auftrag annehmen. Bei individuell vereinbarten Projekten legt das Angebot Leistungsumfang, Termine und Vergütung fest. Ein Kundenkonto allein löst keine Zahlungspflicht aus.

Für laufende Cloud- und Speicherleistungen fallen Entgelte ab dem vereinbarten Leistungsbeginn entsprechend dem angezeigten Tarif und der tatsächlichen Nutzung an. Wir rechnen sie monatlich nachträglich ab. Es gibt keine rückwirkenden Entgelte für Zeiträume vor dem Leistungsbeginn. Ein pausierter Cluster bleibt als bereitgestellte Ressource nach dem vereinbarten Tarif kostenpflichtig, solange er nicht beendet ist. Domainpreise und Registrierungszeiträume ergeben sich aus der jeweiligen Bestellung.

3. Leistungen und Änderungen

Der konkrete Auftrag bestimmt, welche Funktionen, Ressourcen und Unterstützungsleistungen wir bereitstellen. Zusätzliche Garantien zu Verfügbarkeitsquoten oder Reaktionszeiten gelten, wenn sie ausdrücklich vereinbart sind. Wir dürfen notwendige Wartung und Sicherheitsmaßnahmen durchführen und informieren über erhebliche absehbare Beeinträchtigungen angemessen. Gesetzliche Pflichten zu Aktualisierungen und Mängelrechten bleiben bestehen.

Wesentliche nachteilige Änderungen einer fortlaufend bereitgestellten digitalen Leistung nehmen wir gegenüber Verbrauchern nur nach den gesetzlichen Voraussetzungen vor. Zusätzliche Entgelte oder ein anderer Tarif gelten erst nach einer neuen ausdrücklichen Vereinbarung.

4. Domains und DNS

Die Vergabe einer Domain hängt von der zuständigen Registrierungsstelle und deren Regeln ab. Eine Verfügbarkeitsanzeige reserviert den Namen nicht; eine erfolgreiche Registrierung bestätigen wir gesondert. Der Kunde stellt zutreffende Inhaber- und Kontaktdaten bereit und achtet bei Domainnamen und DNS-Einträgen auf Rechte Dritter. Für Transfers sind die jeweils erforderlichen Berechtigungen und Codes nötig.

Domains sollen grundsätzlich automatisch verlängert werden. Ob und zu welchem Preis dies für eine konkrete Domain gilt, muss vor der verbindlichen Bestellung klar vereinbart werden. Auch eine Abwahl und die dafür maßgebliche Frist der jeweiligen Top-Level-Domain müssen vor der Bestellung angegeben werden. Ohne diese Angaben kommt keine automatische Verlängerungsvereinbarung zustande; gesetzliche Verbraucherrechte bleiben unberührt.

5. Nutzung und Sicherheit

Der Kunde verwaltet seine Zugänge sorgfältig und nutzt die Dienste im Rahmen der geltenden Gesetze und der vereinbarten technischen Grenzen. Er ist für eigene Inhalte, Anwendungen, Konfigurationen und die Sicherung seiner Daten verantwortlich, soweit wir nicht ausdrücklich eine bestimmte Sicherungsleistung übernommen haben. Er meldet erkannte Sicherheitsvorfälle oder missbräuchliche Zugriffe unverzüglich an uns.

Sicherheitsprüfungen an fremden oder kundeneigenen Systemen führen wir nur im ausdrücklich beauftragten und autorisierten Umfang durch. Ziele, Zeitfenster, zulässige Methoden und Ansprechpartner werden vor Beginn festgelegt. Beide Seiten behandeln nicht öffentliche Informationen der anderen Seite vertraulich; gesetzliche Offenlegungspflichten und die für die Leistung notwendige Einbindung von Dienstleistern bleiben möglich.

6. Einschränkung bei Störungen und Missbrauch

Bei einer konkreten Gefahr für Systeme, Daten oder Rechte Dritter dürfen wir die betroffene Leistung vorübergehend im erforderlichen Umfang einschränken. Wir informieren den Kunden, sobald dies ohne Gefährdung des Schutzzwecks möglich ist, und heben die Einschränkung auf, sobald ihr Grund entfällt. Bei Zahlungsverzug gelten die gesetzlichen Voraussetzungen; berechtigte Einwendungen gegen eine Rechnung berücksichtigen wir.

7. Laufzeit, Kündigung und Datenmitnahme

Verwaltete Kubernetes-Cluster und S3-Speicher können Kunden jederzeit ohne Mindestlaufzeit und ohne Kündigungsgebühr kündigen. Wir können diese laufenden Leistungen ordentlich mit 30 Tagen Frist in Textform kündigen. Bis zum wirksamen Leistungsende entstandene tarifliche Entgelte bleiben zahlbar. Für devacc und Einzelprojekte gelten die im jeweiligen Angebot vereinbarten Laufzeiten und Beendigungsregeln. Die Beendigung einer Cloud-Leistung beendet eine separat registrierte Domain oder einen gesonderten Projektauftrag nicht automatisch. Eine Kündigung durch den Kunden wird bei einem gewünschten Anbieterwechsel mit dessen erfolgreichem Abschluss wirksam; ohne Wechsel mit Zugang der Kündigung oder zu einem vom Kunden gewünschten späteren Zeitpunkt. Das Recht zur außerordentlichen Kündigung aus wichtigem Grund bleibt bestehen.

Auf Wunsch des Kunden unterstützen wir bei Kubernetes- und S3-Leistungen den Wechsel zu einem anderen Anbieter oder in eine eigene Umgebung. Der Kunde kann uns in Textform mitteilen, wohin seine exportierbaren Daten und digitalen Vermögenswerte übertragen werden sollen, oder ihre Löschung verlangen. Wir beginnen den Wechsel unverzüglich und schließen ihn im Regelfall innerhalb von höchstens 30 Kalendertagen ab. Währenddessen führen wir die vereinbarte Leistung mit der gebotenen Sorgfalt fort, unterstützen den Kunden und von ihm autorisierte Dritte angemessen und informieren über bekannte Risiken für die Kontinuität. Ist die Frist technisch nicht einzuhalten, teilen wir dies binnen 14 Arbeitstagen mit Begründung und einem alternativen Zeitraum von höchstens sieben Monaten mit. Der Kunde kann den Übergangszeitraum einmal angemessen verlängern.

Exportierbar sind bei Kubernetes die vom Kunden eingebrachten Manifeste und Konfigurationen sowie seine persistenten Anwendungsdaten in gängigen maschinenlesbaren Formaten; bei S3 sind es Objekte und zugehörige Metadaten über die S3-kompatible Schnittstelle. Bei devacc bestimmen Angebot und Leistungsbeschreibung den Umfang des Exports von Kundenjournalen und Dokumenten. Ausgenommen sind nur interne Schlüssel, Betriebsgeheimnisse, Daten anderer Kunden und geschützte interne Verfahren, soweit dies den Wechsel nicht verhindert oder verzögert. Wir erheben für den Wechsel keine besonderen Wechsel- oder Datenextraktionsentgelte; vereinbarte Entgelte für die reguläre Leistung fallen nur bis zu deren wirksamem Ende an.

Nach dem Übergangszeitraum bleiben exportierbare Daten noch mindestens 30 Kalendertage abrufbar. Eine Kündigung löst daher keine sofortige unwiederbringliche Löschung aus. Nach Ablauf der Abruffrist löschen wir die betroffenen Daten aus den produktiven Systemen, soweit keine gesetzliche Aufbewahrungspflicht entgegensteht. Ausschließlich für geschützte Sicherungskopien vereinbaren wir einen späteren vollständigen Löschzeitpunkt: spätestens 30 Kalendertage nach Ende der Abruffrist. Jede einzelne Sicherung wird spätestens 30 Tage nach ihrer Erstellung gelöscht oder überschrieben; nach Ende der Abruffrist legen wir keine neuen Kopien der zu löschenden Daten an. Auf Wunsch des Kunden kann die Löschung anstelle des Wechsels erfolgen; die Wahl einer früheren Löschung und ihre Folgen bestätigen wir vor Ausführung ausdrücklich.

8. Mängel, Haftung und Verbraucherrechte

Für Mängel und Schäden gelten die gesetzlichen Rechte. Unsere Haftung für Vorsatz, grobe Fahrlässigkeit, Schäden aus der Verletzung von Leben, Körper oder Gesundheit und nach zwingenden gesetzlichen Vorschriften bleibt unbeschränkt. Für die Verletzung wesentlicher Vertragspflichten haften wir auch bei einfacher Fahrlässigkeit nach den gesetzlichen Regeln. Diese Bedingungen beschränken keine zwingenden Rechte von Verbrauchern bei digitalen Produkten.

Verbraucher haben bei Fernabsatzverträgen ein gesetzliches Widerrufsrecht, soweit dessen Voraussetzungen vorliegen. Einzelheiten enthält die Widerrufsbelehrung.

9. Anwendbares Recht

Es gilt deutsches Recht. Für Verbraucher mit gewöhnlichem Aufenthalt in einem anderen Staat bleiben die zwingenden Schutzvorschriften dieses Staates unberührt. Gesetzliche Gerichtsstände, insbesondere für Verbraucher, bleiben bestehen.